Reisebericht:

In Schleswig Holstein ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln vorgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, sich bei der Gemeinde im Urlaubsort einen Urlaubsfischereischein ausstellen zu lassen. Man kann sich den Urlaubsfischereischein, auch von der Gemeindeverwaltung, vorab per Post zu schicken lassen. Dazu richtet man einen Brief an die Gemeindeverwaltung des Urlaubsortes:
1. Erklärung, was man benötigt. (Urlaubsfischerein)
2. Zeitraum für den er gelten soll. (max. 4 Wochen)
3. Eine Kopie des Personalausweises.
4. 18.- Euro als Scheck, Geld oder Briefmarken.
Für die Stadt Kappeln ist der Brief an die Stadtverwaltung Kappeln (Ordnungsamt), Repperbahn 2, 24376 Kappeln zu richten.